Förderverein "Neue Sporthalle Gerabronn" e.V.

Wir unterstützen das Projekt neue Sporthalle für Gerabronn

Über uns

 

Der Verein


§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen Förderverein Neue Sporthalle Gerabronn e. V. - im Folgenden „Verein” genannt.

Der Verein hat seinen Sitz in Gerabronn und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Ulm eingetragen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweckbestimmung

1.     Zweck des Vereins ist die Unterstützung und Förderung des Projekts „Neue Sporthalle“ in Gerabronn.

2.     Diese Zielsetzung und Zweck des Fördervereins wird insbesondere durch nachfolgende Maßnahmen und Aufgabenstellungen verwirklicht:

a.     Aufklärung und lnformationsvermittlung der Mitglieder und Öffentlichkeit über den Sachstand „Neue Sporthalle in Gerabronn“.

b.     Konzeption und Durchführung von Vorträgen und Veranstaltungen.

c.     Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Körperschaften, Verbänden, Organisationen sowie öffentlich rechtlichen Trägern mit gleicher Zielsetzung.

3.     Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.

4.     Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Er wird als Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke von Körperschaften/des in § 2 Ziffer 1 genannten steuerbegünstigten Zwecks des Vereins „Neue Sporthalle Gerabronn e. V.“ verwendet.

5.     Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

6.     Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

7.     Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

8.     Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

9. Die Ausübung von Ehrenämtern nach den Satzungen erfolgt ehrenamtlich.

Vorstände


Die in der Gründungsversammlung gewählte Vorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen:


1. Vorsitzender, Otto Walch


Beisitzer, Andreas   Kuch


2. Vorsitzender, Jochen Uhrhan


Beisitzer, Andrea   Walch


Schatzmeister, Steffen   Reichert


Beisitzer,   Bianca Wankmüller


Schriftführer, Adrian   Schwendtner


Beisitzer, Jens   Weinmann


Beisitzer, Cornelius Eichert


Die neu gewählte Vorstandschaft nach der Gründungsversammlung am 05. Mai 2017:

 


Mitgliedschaft


Wir freuen uns über jedes neue Fördermitglied. Der aktuelle Jahresbeitrag beträgt 12,-€ / Jahr.

Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden.

Die Beitrittserklärung finden Sie rechts. Bitte ausfüllen und an uns zurück schicken.

Sie können uns aber auch eine Nachricht schicken, wir werden dann Kontakt mit Ihnen aufnehmen.